Auslegungs-Außenluftvolumenstrom berechnen: Eingaben, Ergebnis und Grenzen
Welche Eingaben werden benötigt?
n ist die gleichzeitig anzusetzende Auslegungsbelegung, nicht die mittlere Anwesenheit. qp und qB werden aus der vereinbarten Raumluftkategorie und der anwendbaren nationalen Vorgabe gewählt. Die Vorgaben 7 l/(s·Person) und 0,7 l/(s·m²) entsprechen im deutschen Nationalen Anhang Kategorie II für ein schadstoffarmes Einzelbüro; diese Einstufung muss zum Projekt passen. AR ist die Bodenfläche der belegten Zone. Das Nettoraumvolumen dient nur zur Umrechnung in einen Luftwechsel.
Was wird ausgegeben?
Ausgegeben werden der gesamte Auslegungs-Außenluftvolumenstrom in l/s und m³/h, die getrennten Personen- und Gebäudeanteile, der flächenbezogene Volumenstrom, der Personenanteil sowie der rechnerische Luftwechsel. Der Luftwechsel ist eine Plausibilitätsgröße und kein eigenständiges Auslegungskriterium dieses Verfahrens.
Rechenweg und Interpretation
DIN EN 16798-1 Gleichung (1): qtot = n·qp + AR·qB. Der Personenanteil verdünnt nutzerbedingte Verunreinigungen, der flächenbezogene Anteil berücksichtigt Emissionen des Gebäudes. Die Umrechnung lautet 1 l/s = 3,6 m³/h; der Luftwechsel ergibt sich aus qtot in m³/h geteilt durch das Nettoraumvolumen.
Grenzen des Rechners
Das Additionsverfahren gilt hier für belegte Nichtwohnräume. Wohnungen, schadstoffbezogene Massenbilanzen, CO₂-Sollwerte, intermittierende Belegung und Spülbetrieb benötigen andere Ansätze. Zuluft-/Abluftbilanz, Überströmung, Infiltration, Gleichzeitigkeit, Wärmerückgewinnung, Ventilatorleistung, Akustik und Lüftungsheizlast sind nicht enthalten.
Passender nächster Rechner
Quelle: Lokal vorliegende DIN EN 16798-1:2022-03, Abschnitt 6.3.2.2, Gleichung (1), sowie deutscher Nationaler Anhang NA.5, insbesondere Tabellen NA.6 bis NA.8. Das Vorgabebeispiel bildet Kategorie II, schadstoffarmes Einzelbüro ab.